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Sichere Außengrenzen sind eine notwendige Voraussetzung dafür, die Grenzen innerhalb der EU offen zu halten. Die Union unterstützt sowohl materiell als auch durch fachliche Hilfe und Beratung , um die Grenzkontrollen in allen Mitgliedsstaaten auf EU-Standard zu bringen. Die Strategische Partnerschaft von EU und NATO ist eine wichtige Grundlage für Europas Handlungsfähigkeit im Bereich Sicherheit.
Im März 2003 haben EU und NATO ein Rahmenabkommen abgeschlossen, um die EU sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich weiter zu entwickeln. Die EU kann auf
NATO-Mittel und -Fähigkeiten zurückgreife.
Militärisch:
Beim Europäischen Rat Helsinki im Dezember 1999 verpflichteten sich die Mitgliedstaaten, Truppen bis Korpsstärke (bis zu 60.000 Soldaten) innerhalb von 60 Tagen in ein Krisengebiet zu verlegen und eine entsprechende Operation bis zu zwölf Monaten durchführen zu können. Außerdem ist die EU heute in der Lage, Operationen im gesamten Spektrum der sogenannten "Petersberg-Aufgaben" (humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen) durchzuführen.
Mit Hilfe des "Europäischen Aktionsplans zu den Fähigkeiten" (ECAP - European Capability Action Plan) werden noch bestehende Defizite in bezug auf das Leitziel von Helsinki abgebaut. Die Entwicklung militärischer Fähigkeiten wird mit der NATO eng abgestimmt.
Zivil:
Im zivilen Teil der ESVP gibt es vier Schwerpunktbereiche mit entsprechenden Zielvorgaben: Polizei, Rechtsstaat, Zivilverwaltung und Katastrophenschutz.
Mehr zum Verhältnis von:
EU und NATO
EU-Drittstaaten
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen
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