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Mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik will die EU den internationalen Frieden wahren helfen. Sie fördert die internationale Sicherheit und setzt sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und für die Achtung der Menschenrechte ein.
Ursprünglich als Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) angelegt, umfasst die GASP seit dem Vertrag von Maastricht (in Kraft getreten am 1. November 1993) auch eine vertraglich verankerte Verantwortung der Union in Verteidigungsangelegenheiten. Mit Maastricht wurde erstmals die Perspektive der schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der EU eröffnet.
Die Steuerung und Fortentwicklung der GASP obliegt dem "Rat Allgemeine Angelegenheiten“, in dem die Außenminister der fünfundzwanzig EU-Mitgliedstaaten zusammentreffen. Er verfügt im Bereich der GASP vor allem über drei Instrumente, die im Amsterdamer Vertrag (EU-Vertrag) definiert sind:
Der Gemeinsame Standpunkt (Art. 15 EUV)
Die Gemeinsame Aktion (Art. 14 EUV)
Die Gemeinsame Strategie (Art. 13 EUV i.V. mit Art. 23 Abs. 2 EUV)
Die Union gibt regelmäßig wertende Erklärungen zu aktuellen politischen Ereignissen ab. Sie verurteilt zum Beispiel die Anwendung der Todesstrafe in einem Staat oder begrüßt den friedlichen Verlauf von Parlamentswahlen in einem anderen. Diese Erklärungen binden die Mitgliedstaaten politisch.
Gegenüber dritten Staaten wird die EU in GASP-Angelegenheiten durch die jeweilige Präsidentschaft vertreten. Der Hohe Vertreter für die GASP (Generalsekretär des Rates der EU) unterstützt die Präsidentschaft bei dieser Aufgabe. Die Kommission wird gleichfalls beteiligt, so dass in den Kontakten mit Drittstaaten häufige das sogenannte "Troika"-Format gewählt wird: Präsidentschaft, Hoher Vertreter und Kommission.
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