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In den "alten" 15 EU-Mitgliedstaaten wurde eine Zunahme der Zuwanderung, ein Ansturm billiger Arbeitskräfte und einer Absenkung der Umweltstandard befürchtet.
In den neuen Mitgliedstaaten herrschte dagegen die Sorge vor, wirtschaftlich mit der restlichen EU Schritt halten zu können.
Alle diese Fragen wurden in den Beitrittsverhandlungen geklärt. Wie bei früheren Erweiterungen sind Schutzmaßnahmen vorgesehen, in bestimmten Bereichen wurden Übergangsregelungen vereinbart, um etwaige Auswirkungen abzuschwächen.
Nach der Erweiterung zeichnet sich nun ein bisher reibungsloser Anpassungsprozess ab. Auch in den Entscheidungsinstanzen der Europäischen Union haben die neuen Mitgliedstaaten ihre Plätze eingenommen,
ohne dass dadurch die laufenden Amtsgeschäfte beeinträchtigt worden wären.
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