untitled
untitled
untitled
untitled
untitled
untitled
untitled   Unternehmerkonferenz untitled
untitled
untitled
untitled
untitled   Projektinformationen untitled
untitled
untitled
untitled
untitled   Regionen untitled
untitled
untitled
untitled
untitled   Themen untitled
untitled
untitled
untitled
untitled      Arbeit und Soziales untitled
untitled
untitled
untitled
untitled      EU-Außenbeziehungen untitled
untitled
untitled
untitled
untitled      Nach dem Beitritt untitled
untitled
untitled
untitled
untitled      Umwelt untitled
untitled
untitled
untitled
untitled      Wirtschaft und Finanzen untitled
untitled
untitled
untitled
untitled   Ostrava-Reise untitled
untitled
untitled
untitled
untitled   Zielgruppen untitled
untitled
untitled
untitled
untitled
untitled Von der Idee zu den Verträgen
untitled
untitled
untitled

Nach Artikel 49 des Vertrags von Maastricht kann jeder europäische Staat beantragen, Mitglied der Union zu werden. Voraussetzung ist, dass er  die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit achtet.

Die Staats- und Regierungschefs der EU präzisierten dies im Dezember 1993 in Kopenhagen, indem sie die Grundbedingungen für eine Mitgliedschaft festlegten:

  • Institutionelle Stabilität als Garantie für  Demokratie

  • Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der  Menschenrechte sowie Achtung und Schutz  von Minderheiten

  • Vorhandensein einer funktionsfähigen  Marktwirtschaft

  • Fähigkeit, den Marktkräften und dem Wettbewerbsdruck innerhalb der Union  standzuhalten

  • Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft und aus  der Wirtschafts- und Währungsunion erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen

Der Beitritt zur EU verpflichtet zunächst zur Übernahme des so genannten gemeinschaftlichen Besitzstands, d.h. zur Anwendung von 80.000 Seiten EU-Recht. Dieser Acquis Communautaire wird hier beschrieben.

Ferner erfordert er eine effiziente Verwaltung, die Stärkung des Justizsystems und die Erhöhung der Sicherheit, die nun zu den Außengrenzen der Union der 25 wurden.

Ende 2002 - nicht einmal 13 Jahre nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und dem Ende des Kalten Krieges - hatten die acht mittel- und osteuropäischen Länder ihre Verhandlungen abgeschlossen und waren, ebenso wie die beiden Mittelmeerinseln, für den Beitritt bereit. Zum 1. Mai 2004 wurden sie Mitglieder der EU.


  untitled Zurück untitled zum Seitenanfang
untitled
../images/bwpix176.gif
../images/transpix.gifRegionen
../images/transpix.gif
OdenwaldkreisOstravauntitled ../images/transpix.gif
../images/bwpix176.gif
../images/transpix.gifPartner
../images/transpix.gif
RKW Odenwaldkreis
DTSW
Logo der EU
untitled