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Im vereinten Europa entsteht der größte Arbeitsmarkt der Welt.
In naher Zukunft werden Deutsche in Polen, Ungarn in Österreich und Tschechen in Schweden ohne Beschränkungen ihren Beruf ausüben können. Doch ehe diese vollständige Freizügigkeit überall eingeführt wird, haben sich die EU-Mitgliedsländer auf eine Übergangsfrist von bis zu sieben Jahren geeinigt. In dieser Zeit regeln die Staaten den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten national. Diejenigen, die Arbeitskräfte benötigen, können ihre Grenzen sofort für Arbeitnehmer öffnen.
Bis zu sieben Jahre Übergangsfrist
Andere - und dazu gehört auch Deutschland - öffnen ihren Arbeitsmarkt erst in zwei Jahren. Wenn die eingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit noch erforderlich sein sollte, kann sie um weitere drei Jahre verlängert werden. Länder, die ihren Arbeitsmarkt auch nach dieser zweiten Übergangsfrist noch weiter schützen wollen, haben die Möglichkeit die Frist nochmals auf 2 Jahre zu verlängern..
Sorge vor ausländischen Arbeitskräften
Eine häufig gestellte Frage lautet, ob die Öffnung der Arbeitskräftemärkte zu einer Verschärfung der Beschäftigungskrise in den jetzigen Mitgliedsländern führen würde. Doch tatsächlich sind nur wenige Menschen bereit, ihr Heimatland, ihre Familie und Freunde zu verlassen, wenn sie nicht durch politische Konflikte oder schlechte Lebensumstände dazu gezwungen würden. Gegenwärtig wohnen und arbeiten nur zwei Prozent der europäischen Bevölkerung in einem anderen als ihrem Heimatland.
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