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Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) legt für die Länder die Grundregeln der Wirtschaftspolitik fest, die bei der gemeinsamen Währung Euro mitmachen.
Eine dieser Regeln ist, dass alle EU-Länder ausgeglichene Haushalte oder Haushaltsüberschüsse aufweisen sollten. Bei einem Konjunkturabschwung dürfen Defizite entstehen, jedoch dürfen diese 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten.
Nur in Zeiten außergewöhnlicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder unter besonderen Umständen kann ein höheres Defizit ins Auge gefasst werden. Übersteigt das Defizit eines Mitgliedstaats ohne triftigen Grund die 3 Prozent-Marke, so muss er korrigierende Maßnahmen treffen oder damit rechnen, dass ihm Korrekturmaßnahmen oder gar Geldbußen auferlegt werden. Der Europäische Gerichtshof fungiert bei Fragen der Auslegung des Pakts als letzte Instanz.
Die Mitgliedstaaten stellen der EU-Kommission jährlich detaillierte Informationen zu ihrer Wirtschaftspolitik, insbesondere zu den Politikmaßnahmen zur Verfügung, die ihre Haushaltsdisziplin fördern. Die Länder, die den Euro eingeführt haben, liefern diese Informationen in so genannten Stabilitätsprogrammen, die anderen in Konvergenzprogrammen. Letztere enthalten Informationen, die in den Stabilitätsprogrammen nicht mehr erforderlich sind. Sie geben Aufschluss darüber, inwieweit die betreffenden Volkswirtschaften die Kriterien für die Euro-Einführung erfüllen, sollten sie dem Eurogebiet beitreten wollen.
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