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Anerkennung des Studien- und Berufsabschlusses in Europa
Das Grundprinzip der Ausbildungsanerkennung ist einfach: Sind Sie in Ihrem Heimatland für Ihren Beruf qualifiziert, können Sie ihn in den anderen Mitgliedstaaten ebenfalls ausüben. Übergangsfristen in den neuen EU-Mitgliedstaaten sind zu beachten. Absolventen/innen aller Hochschulen erhalten Auskünfte über die Anerkennung ihres Abschlusses bei den nationalen Informationszentren für die akademische Anerkennung (NARIC) oder bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Europass
Der Europass zum Nachweis eines Berufsbildungsabschnitts dient dazu, einen im einem anderen Mitgliedstaat der EU absolvierten Berufsabschnitt, inkl. der Lehrlingsausbildung, einheitlich zu dokumentieren. Der Pass kann aber auch an Studierende und Hochschulabsolventen, die einen betrieblichen Teil absolvieren sowie an berufliche Vollzeitschüler mit Betriebspraktikum im Ausland, vergeben werden. Das Dokument ist kostenlos und bei den nationalen Kontaktstellen erhältlich (für Deutschland: Bundesministerium für Bildung und Forschung).
Links zum Thema:
http://europass.cedefop.eu.int/ (alle Sprachen)
http://www.eu.daad.de/arbeitsstelle_eu/europass/main.html (deutsch)
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